AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen KASTOshop (Stand 12/2019)
1. Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Kunden im KASTOshop der KASTO Maschinenbau GmbH & Co. KG, Industriestr. 14; 77855 Achern, (KASTOshop) tätigen.
(2) Das Warenangebot im KASTOshop richtet sich ausschließlich an Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind, also bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
2. Vertragsschluss und Preise
(1) Mit Abschluss der Bestellung des Kunden in unserem KASTOshop gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Soweit wir anschließend eine automatisierte Eingangsbestätigung versenden, stellt dies noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung aussondern und an den Kunden versenden.
(2) Die in unserem KASTOshop angegebenen Preise sind Netto-Preise. Hinzu tritt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils angegebenen Versandkosten.
3. Zahlungsbedingungen; Verzug
(1) Im KASTOshop wird als einzige Zahlungsmethode der Kauf auf Rechnung angeboten.
(2) Bei einer positiven Bonitätsprüfung gelten folgende Zahlungsbedingungen für den Kauf auf Rechnung.
Ersatzteile bis 20.000 EUR; Sägemaschinen bis 50.000 EUR:
- 10 Tage netto nach Lieferung bzw. falls Inbetriebnahme bestellt wird, 10 Tage netto nach Abnahme.
Bei Beträgen darüber hinaus:
- 40 % bei Auftragserteilung bzw. Auftragsbestätigung
- 50 % bei Lieferbeginn bzw. Meldung der Versandbereitschaft
- 10 % nach Lieferung bzw. falls Inbetriebnahme bestellt wird
jeweils zahlbar ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt.
(3) Bei einer negativen Bonitätsprüfung behalten wir uns vor, den Rechnungsbetrag beim Kauf auf Rechnung per Vorkasse einzufordern.
(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
(5) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt oder sich herausstellt, dass seine finanziellen Verhältnisse für eine etwa erfolgte Kreditgewährung oder Stundung nicht mehr genügen, sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
4. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Wir können ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber allen künftigen, auch anerkannten Bestellungen des Kunden geltend machen, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
5. Lieferung, Transportgefahr, Liefertermine, Abnahme
(1) Eine Überprüfung des Liefertermins zum Zeitpunkt der Auftragserteilung behalten wir uns vor. Es gilt die beim jeweiligen Produkt angegebene Lieferzeit.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware auf Ihren Wunsch von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse. Die Lieferung von Speditionsware erfolgt frei Bordsteinkante, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestellten Dritten auf den Kunden über. Die Übergabe beginnt zeitgleich mit dem Verladevorgang. Ein Annahmeverzug des Kunden führt zum Gefahrübergang.
(4) Wir werden von unserer Leistung frei, soweit wir im Rahmen eines kongruenten Deckungsgeschäfts von unseren Zulieferern selbst nicht rechtzeitig beliefert wurden, es sei denn, wir haben die Nichtlieferung selbst zu vertreten. Der Kunde wird über die fehlende Belieferung unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
(5) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden dies unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten gehen zu unseren Lasten. Die Gefahr geht mit Übergabe der jeweiligen Teillieferung auf den Kunden über. Sofern wir mit ausstehenden Teilleistungen in Verzug geraten oder uns die Lieferung ausstehender Teilleistungen nicht möglich ist, ist der Kunde dazu berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung der gesamten Verbindlichkeit zu verlangen, sofern er kein Interesse an der Teillieferung hat.
(6) Mangels anderer Regelung wird bei Lieferung inkl. Inbetriebnahme nach Beendigung der Inbetriebnahme eine Abnahme stattfinden. Die Abnahmebereitschaft wird dem Besteller ca. 1 Woche vorher angezeigt. Soweit sich Fristen auf die Montage beziehen oder diese beinhalten, gilt die Montage als abgeschlossen, wenn die Anlage zur Abnahme oder Erprobung bereit ist. Der Besteller ist zur Abnahme der Montage bzw. der Anlage verpflichtet, sobald ihm die Beendigung oder Erprobung angezeigt worden ist. Verzögert sich die Abnahme oder der Versand des Liefergegenstandes ohne Verschulden des Lieferers, gilt die Abnahme zwei Wochen nach Anzeige des Montage-Endes bzw. Inbetriebnahme, spätestens 4 Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft als erfolgt.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
(2) Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.
(3) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(4) Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. Gewährleistung
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) mit den in den folgenden Absätzen bestimmten Modifikationen.
(2) Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers. Muster, Materialbeschaffenheiten und Struktur der Produkte können von den Angaben im KASTOshop abweichen. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder der Leistung einschließlich der Abbildungen sind nur annähernde Beschreibungen, soweit nicht für den vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung erforderlich ist.
(3) Sie sind verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(4) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
(5) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
(7) Sollte im Einzelfall die Lieferung gebrauchter Produkte zwischen uns und dem Kunden vereinbart werden, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
8. Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
9. Weitere Bedingungen
(1) Die Ausführung aller Maschinen- und Systemkomponenten erfolgt gemäß den KASTO-Angebotsbedingungen und entspricht dem heutigen Stand der Technik sowie den CE-Richtlinien und EN-Normen. Bei komplett von KASTO gelieferten Maschinen und Systemen wird die Erfüllung dieser hohen Sicherheitsanforderungen durch die CE-Konformitätserklärung und das Anbringen des CE-Zeichens bestätigt. Ist die Maschine Bestandteil einer Gesamtanlage, wird eine Einbauerklärung ausgestellt. Bei Änderungen an sicherheitstechnischen Einrichtungen und Komponenten durch nicht von KASTO autorisierten Personen und Firmen erlischt die CE-Konformität und Produkthaftung seitens KASTO. Bei den von uns angebotenen KASTO-Maschinen handelt es sich um ein Serienprodukt, gefertigt nach KASTO-Werksnorm. Bei Lieferungen ins Ausland werden alle öffentliche Abgaben (Steuern, ausländische Mehrwertsteuer, sonstige Gebühren und Ausgaben, Zölle, etc.), die aus oder im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung des Vorganges anfallen, auch soweit sie in der Bundesrepublik Deutschland nicht erhoben werden, vom Käufer getragen.
(2) Exportkontrolle: Das Zustandekommen eines Auftrags zwischen der Firma KASTO Maschinenbau GmbH & Co. KG und dem Auftraggeber ist nur bei unkritischer Exportkontrollprüfung möglich.
(3) Softwarenutzung: KASTO bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an der für die Säge entwickelten Software. KASTO gewährt dem Besteller das nicht übertragbare, nicht ausschließliche unbefristete Recht, die Software der gelieferten Anlage im Rahmen der Leistungsbeschreibung zu nutzen. Jede Nutzung der Software entgegen oder außerhalb der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen sowie jeder Veränderung, Modifikation oder Anpassung der Software durch den Besteller (beispielsweise Software-Datenbankanfrage o. ä.) lässt die Mängelrechte des Bestellers ent-fallen. Bei der Lieferung von Systemen mit mehreren Bedienstellen (Netzwerklizenz) ist die Nutzung der über-lassenen Software nur auf der vereinbarten Zahl von Datenverarbeitungseinheiten gestattet. Die Installation von fremder Software auf den gelieferten Systemkomponenten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Lieferanten gestattet.
(4) Dokumentation:
Innerhalb der EU: Die Bedienungsanleitung (2fach) entspricht den CE-Richtlinien. Alle sonstigen Unterlagen (1fach) wer-den wahlweise in deutsch, englisch oder französisch erstellt.
Außerhalb der EU: Sämtliche Unterlagen und Dokumentations-Bestandteile (1fach) werden wahlweise in deutsch, englisch oder französisch erstellt.
(5) Für unsere Kunden aus der Schweiz: Im KASTOshop werden alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer ausgezeichnet. Dies ist immer auch in der Bestellbestätigung der Fall. Bitte beachten Sie, dass wir den gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuersatz von 7,7 % nur in Rechnung stellen, wenn zusätzlich zum Produkt noch eine Dienstleistung wie beispielsweise eine Inbetriebnahme bestellt wird. Bei einer reinen Lieferung hingegen entfällt der Mehrwertsteuersatz auf der Rechnung.
10. Schlussbestimmungen
(1) Vom Besteller wird die bauseitige Unbedenklichkeit zur Aufstellung garantiert. Bezüglich Montage gelten die KASTO-Aufstell- und Montagebedingungen. Technische Änderungen, die der Verbesserung bzw. Vereinfachung dienen, behalten wir uns vor.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(3) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UNKaufrecht“).
(4) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und den Kunden an unserem Geschäftssitz.
(5) Das Widerrufsrecht ist im KASTOshop ausgeschlossen.